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Wir helfen Ihnen bei der Wahl einer BU bzw. DU Versicherung

Wie finde ich den richtigen Versicherer? Worauf sollte ich achten?
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, sich zusätzlich zu den Bedingungen und der generellen Versicherbarkeit des Gesundheitszustandes unbedingt auch über folgende Punkte zu informieren:

  • Erfahrung Versicherer (Wie lange bietet die Gesellschaft bereits Berufsunfähigkeitsversicherungen an?)
  • Erfahrung Vermittler (Wie lange bietet der Versicherungsmakler bereits Berufsunfähigkeitsversicherungen an?) Wir seit über 20 Jahren.
  • Bestandsgröße (Wie viele Verträge hat der Anbieter aktuell im Bestand?)
  • Wie hoch ist die Differenz zwischen Netto- und Bruttobeitrag der Anbieter? 
  • Werden Zusatzleistungen angeboten (z.B. bei Arbeitsunfähigkeit)?
  • Wie viele Leistungsfälle bearbeitet der Versicherer pro Jahr?
  • Wie viele Leistungsfälle hat der Versicherungsmakler bereits begleitet? Wir bereits über 300 Fälle.
  • Wie lange sind die Abfragezeiträume bei den Gesundheitsfragen? 5 Jahre oder 10 Jahre? Je kürzer desto besser.
  • Werden bei den Zusatzerklärungen zu den Gesundheitsfragen (z.B. bei Allergie oder Rückenbeschwerden) offene Fragen bis zur Geburt zurück gestellt oder beziehen sich die Fragen auf die angegebene Erkrankung im Antrag?

Gesundheitsfragen
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab­schließen möchte, muss eine Gesundheitsprü­fung durchlaufen. Das ist die größte Hürde auf dem Weg zu einem Vertrag. Die Gesundheits­fragen sollten Sie genau und wahrheitsge­mäß beantworten. Nehmen Sie sich dafür Zeit und klären Sie offene Punkte mit Ihren Ärzten. So vermeiden Sie eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist keine Seltenheit
Aufgrund zahlreicher Auswertungen von Bestandsverträgen haben wir festgestellt, dass ein Drittel aller Verträge vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen enthalten.
Das kann daran liegen, dass ein Vermittler die Gesundheitsfragen selbst ausgefüllt hat und Gesundheitsangaben unten den Tisch fallen ließ, Verbraucher  Gesundheitsangaben bewusst nicht gemacht haben oder Gesundheitsfragen nicht verstanden haben. 
Eine weitere Ursache kann auch der behandelnde Arzt sein. Hier hilft zur Kontrolle der Verlauf der Krankengeschichte mit den entsprechenden Behandlungen oder eine Kopie der Krankenakte (dies muss der Arzt in Kopie zur Verfügung stellen, § 630g BGB). Eine spätere Richtigstellung ist nur schwer oder kaum möglich. Ob sich ein Arzt Jahre später noch erinnern kann, dass eine Fehldiagnose oder fehlerhafte Abrechnung stattfand, ist es sehr unwahrscheinlich. Insbesondere wenn zwischenzeitlich ein neuer Arzt die Praxis übernommen hat.

Persönliche Beratung
Eine persönliche Beratung ist bei der Arbeitskraftabsicherung absolut wichtig! Unsere Versicherungsexperten sind unter der kostenlosen Service-Hotline sehr gerne für Sie da. Rufen Sie uns an.


02365 / 202890

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