BU 

WAS ZAHLT DIE GRV?

TEILEN

WAS ZAHLT DIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG?

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen!

Seit 2001 gibt es für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es wird nur noch eine Erwerbsminderungsrente gezahlt.


Volle oder halbe Erwerbsminderungsrente

  • Wer weniger als drei Stunden arbeiten kann, bekommt die volle Rente (ca. 38% von Ihrem Bruttolohn)
  • Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Rente (ca. 19% von Ihrem Bruttolohn)

Der Rentenanspruch ist nicht abhängig von Ausbildung oder ausgeübtem Beruf. Maßstab für die Feststellung des Leistungsvermögens ist die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer unabhängig von der Arbeitsmarktlage noch mindestens 6 Stunden täglich tätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert.


Wie sehen die Ansprüche bei Berufsanfängern, Azubis, Studenten oder Hausfrauen (-männer) aus?

Um eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit zu bekommen, müssen Sie der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens fünf Jahre angehört haben. In den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen. Wichtig für Familien: Kindererziehungszeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten. Folgende Ausnahmen gibt es bei der Wartezeit: Ergibt sich die Notwendigkeit einer Erwerbsminderungsrente aus einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit, einer Beschädigung aus dem Wehr- und Bundesfreiwilligendienst oder in/bei politischem Gewahrsam, reicht in der Regel schon ein gezahlter Beitrag. Wer wegen einer Behinderung schon nicht (mehr) erwerbsfähig ist, bevor er die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, kann einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben: wenn er die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt und ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben ist


Wie sehen die Ansprüche bei Selbständigen aus?

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Vor dem 01.01.1984 müssen fünf Beitragsjahre liegen
  • Ab dem 01.01.1984 muss jeder Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgängig versichert sein


Wie sehen Ihre Ansprüche aus?

Erwerbsminderungsrente Broschüre

 

Rufen Sie uns an

02365 / 202890

Wir sind für Sie da von Montags bis Freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr

INTERESSE ?

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, füllen Sie einfach das Formular unten aus und wir kontaktieren Sie schnellstmöglich und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Ihr Vorname

Ihr Nachname

Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

Bitte wiederholen Sie Ihre Email-Adresse (Pflichtfeld)

Ihre Telefon-Nummer

Wählen Sie eine oder mehrere Versicherungen, die Sie interessieren:
BerufsunfähigkeitDienstunfähigkeitPflegeversicherung

Betreff

Ihre Nachricht