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Wenn Kinder für Pflegekosten aufkommen müssen

Wenn Eltern pflegebedürftig werden und für ihren Unterhalt selbst nicht mehr aufkommen können, müssen die Kinder einspringen – auch dann, wenn die Eltern den Kontakt zu ihren volljährigen Kindern seinerzeit abgebrochen haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

ZDF: Kinder müssen Pflegekosten übernehmen.

Quelle: ZDF – Volle Kanne

Staat holt sich Pflegekosten von den Kindern zurück

Ein Sohn klagt vor dem BGH, weil er für die Pflege seines Vaters nicht zahlen will. Frühere Urteile machen kaum Hoffnung – jeder muss das Pflegerisiko der Eltern in seine Finanzplanung einbeziehen.

WELT: Staat holt sich Pflegekosten von den Kindern zurück.

Quelle: Welt

Wenn die Kinder zur Kasse gebeten werden – Albtraum Elternunterhalt

Der Generationenvertrag alter Prägung – jeder ist für den anderen da – funktioniert häufig nicht mehr. Eltern sorgen für ihre Kinder – selbstverständlich. Aber umgekehrt? Im Pflegefall sind viele überfordert.

RP Online: Albtraum Elternunterhalt

Quelle: RP-Online

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