Die Geschichte der Pflegeversicherung

Am 1. Januar 1995 wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Seither gibt es die Pflegeversicherung als neuen eigenständigen Zweig der Sozialversicherung (5. Säule). Da prinzipiell jeder einmal auf diese Hilfe angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt. Das bedeutet: Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich je zur Hälfte entrichten.

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Folgende Fragen geben Auskunft über den Hilfebedarf: Benötigt jemand Hilfe bei der täglichen Körperpflege , beim An- und Auskleiden? Kann die Person allein essen oder nicht? Wird Hilfe beim Einkaufen, Kochen benötigt? Kann sie zu Hause wohnen oder ist eine rund um die Uhr Betreuung erforderlich? Je nach Umfang des Hilfebedarfs gibt es verschiedene Pflegestufen (Pflegestufen I bis III).

Die Pflegeversicherung gibt den pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. So können sie entscheiden, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen möchten oder ob sie lieber das Pflegegeld beziehen, das sie an ihre pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung weitergeben können. Oberstes Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab, den Rest trägt der Pflegebedürftige oder seine Familie selbst. Die Pflegeversicherung wird deshalb auch als "Teilleistungs-Versicherung" oder Kernsicherungssystem bezeichnet. Im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) finden sich alle wichtigen Regelungen zur Pflegeversicherung.

Rufen Sie uns an

02365 / 202890

Wir sind für Sie da von Montags bis Freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr

Warum war die Einführung der Pflegeversicherung notwendig?

Alle Industrienationen haben eines gemeinsam: Ihre Gesellschaften werden immer älter. Nach den Vorausschätzungen zur Bevölkerungsentwicklung wird in Deutschland die Anzahl älterer Personen (80 Jahre und älter) von 2008 bis zum Jahr 2050 um 5,2 Mio. Menschen auf 10,3 Mio. ansteigen.

Ein heute sieben Jahre altes Mädchen hat gute Chancen, das 22. Jahrhundert zu erleben.

Diese positive Entwicklung hat jedoch auch eine Kehrseite. Ab dem 80. Lebensjahr steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, rapide an – auf 28,8 Prozent. Das heißt: Je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Pflegebedürftigkeit bedeutet für die Betroffenen und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastung. Zumal sich die Familienstrukturen verändert haben. In den Familien gibt es weniger Kinder, oft sind diese berufstätig und können sich nicht so intensiv um ihre Eltern kümmern, wie es früher einmal der Fall war. Um Pflegebedürftige und ihre Familien zu entlasten, wurde deshalb die Pflegeversicherung eingeführt. Denn nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist unser Land ein sozialer Rechtsstaat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern für die wesentlichen Lebensrisiken einen angemessenen Schutz garantieren muss.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

INTERESSE ?

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, füllen Sie einfach das Formular unten aus und wir kontaktieren Sie schnellstmöglich und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Ihr Vorname

Ihr Nachname

Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

Bitte wiederholen Sie Ihre Email-Adresse (Pflichtfeld)

Ihre Telefon-Nummer

Wählen Sie eine oder mehrere Versicherungen, die Sie interessieren:
BerufsunfähigkeitDienstunfähigkeitPflegeversicherung

Betreff

Ihre Nachricht