Familienpflegezeit
Für die Gehaltsaufstockung in der Familienpflegezeit kann der Arbeitgeber ein zinsloses Bundesdarlehen erhalten. Das Ausfallrisiko, das durch Tod oder Erwerbsunfähigkeit der Pflegeperson entstehen kann, ist durch eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zertifizierte Familienpflegezeitversicherung abzudecken.
Auf die Familienpflegezeit besteht kein Rechtsanspruch, sondern es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmens, das dadurch seinen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten kann. Die Bundesregierung plant, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu weiter zu verbessern. Dazu wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Möglichkeiten des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes unter einem Dach mit Rechtsanspruch zusammenzuführen und weiterzuentwickeln.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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