Viele Beamte überschätzen die Versorgung durch Ihren Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit bzw. Vollzugs-/Feuerwehrdienstunfähigkeit. Die Versorgungsansprüche sind entscheidend abhängig vom jeweiligen Beamtenstatus. Wir bieten Ihnen einen kurzen Überblick:
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