Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell berechnet. Entscheidend sind hierbei der versicherte Verdienst beziehungsweise die rentenrechtlichen Zeiten vor Eintritt der Erwerbsminderung – umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte – und der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird (alte oder neue Bundesländer).
Der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird, ist deshalb wichtig, weil er sich auf die Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen auswirkt: Sind Sie in den alten Bundesländern beschäftigt oder selbständig tätig, gilt bei der Berechnung die monatliche Bezugsgröße. Erzielen Sie dagegen einen Verdienst in den neuen Bundesländern, wird die monatliche Bezugsgröße noch mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) multipliziert und durch den aktuellen Rentenwert geteilt.
Die monatliche Bezugsgröße liegt zurzeit bei 2 835 Euro. Der aktuelle Rentenwert beträgt 28,61 Euro, der aktuelle Rentenwert (Ost) 26,39 Euro.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
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