Die Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit wird von den meisten Menschen unterschätzt. Viele sind erstens nicht richtig informiert welche Kosten auf sie zukommen und zweitens, was es in der Realität bedeutet jemanden zu Hause zu pflegen.
Nehmen die Pflegebedürftigen die Pflegeleistungen im ambulanten Bereich - also zu Hause - in Anspruch, erhalten sie Pflegegeld in Höhe von 120 Euro in Pflegestufe 0 (nur bei Demenz), in Höhe von 235 Euro (bei Demenz 305 Euro) in der Pflegestufe I, 440 Euro (bei Demenz 525 Euro) in der Pflegestufe II oder 700 EUR in der Pflegestufe III.
Die Hilfeleistungen können auch von professionellen Pflegediensten (z.B. Sozialstationen) ausgeführt werden. Dafür stehen in der Pflegestufe 0 (nur bei Demenz) 225 Euro, in der Pflegestufe I 450 Euro (bei Demenz 665 Euro), in der Pflegestufe II 1.100 Euro (bei Demenz 1.250 Euro) und in der Pflegestufe III 1.550 Euro zur Verfügung. Besonders schwer pflegebedürftige Menschen (sogenannte Härtefälle) können bis zu 1.918 Euro monatlich erhalten.
Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen. In der vollstationären Pflege werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegestufe I 1.023 Euro, in Pflegestufe II 1.279 Euro, in Pflegestufe III 1.550 Euro und in Härtefällen 1.918 Euro gezahlt. Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner aus eigenen Mitteln finanzieren.
Sie sind der Meinung sind, dass Sie mit der gesetzlichen Pflegeversicherung bereits bestens abgesichert sind? Dann überprüfen Sie bitte Ihren Standpunkt unbedingt mit dem Pflegenavigator der AOK. Wählen Sie ein geeignetes Pflegeheim in Ihrer Nähe aus, und Sie bekommen angezeigt, wieviel Eigenanteil Sie zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung noch privat aufwenden müssen: www.aok-pflegeheimnavigator.de
Bei der Pflegetagegeldversicherung gibt es aktuell nur einen Anbieter der auf Gesundheitsfragen verzichtet und mit einer 3-jährigen Wartezeit arbeitet. Eine Handvoll Versicherer stellen vereinfachte Gesundheitsfragen.
Bei der Pflegerentenversicherung gibt es derzeit nur einen Anbieter, der auf Gesundheitsfragen verzichtet, dafür aber eine 10-Jährige Wartezeit eingebaut hat.
Eine Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen ist der neue Pflege Bahr. Die Förderquote ist bei jungen Menschen noch sehr hoch, nimmt aber bei Personen über 40 Jahre bereits sehr stark ab. Daher sollte man sich – sofern möglich - immer um Alternativen bemühen, damit man im Pflegefall umfassend abgesichert ist.
Seit dem 01.01.2013 wird der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung mit einer jährlichen Zulage in Höhe von 60 Euro gefördert.
Die Zulage kann nur dann beantragt werden, wenn ein Pflege-Bahr Vertrag abgeschlossen wird. Der Vertrag muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
(Wenn ein erhöhter Betreuungsaufwand aufgrund eingeschränkter Alltagskompetenz vorliegt, jedoch noch keine Einstufung in Pflegestufe I erfolgt – siehe Regelung in §45a des SGB XI)
Es sind alle Personen zulagenberechtigt, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
Achtung: Die staatliche Zulage wird nur für einen Pflege Bahr Vertrag gewährt. Bei einem Vertragsabschluss darf nicht schon ein geförderter Pflege Bahr Vertrag auf den Versicherungsnehmer bestehen.
Die staatliche Zulage wird direkt vom Versicherer bei der zuständigen zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Bis zur Zahlung der Zulage stundet das Versicherungsunternehmen den monatlichen Zahlbeitrag in Höhe von fünf Euro.
Zur Beantragung der Zulage wird die Rentenversicherungsnummer des Versicherungsnehmers benötigt. Falls noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, beantragt der Versicherer bei der zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung eine Zulagennummer für ihren Kunden.
Kein Leistungsanspruch besteht, wenn folgende Krankheiten vor bzw. bei Antragstellung diagnostiziert wurden:
Kein Leistungsanspruch besteht, wenn folgende Krankheiten vor bzw. bei Antragstellung diagnostiziert wurden:
„Benötigen Sie Hilfe oder Unterstützung bei den wichtigsten Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. dem Essen, der Körperpflege, dem An- und Auskleiden, dem Toilettengang und der Fortbewegung inner- oder außerhalb des Hauses) oder wurde eine der folgenden Krankheiten bei Ihnen ärztlich festgestellt:
Beziehen bzw. bezogen Sie eine Rente aus gesundheitlichen Gründen (Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Unfallfolgen oder Pflegebedürftigkeit), besteht ein Grad der Behinderung (GdB/GdS) oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder wurden diesbezüglich Anträge gestellt bzw. abgelehnt?“
Die vereinfachten Gesundheitsfragen lauten:
Bitte geben Sie zusätzlich noch Körpergröße und Gewicht an:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, füllen Sie einfach das Formular unten aus und wir kontaktieren Sie schnellstmöglich und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.