RISIKO & VORSORGE 

PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG

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PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG

Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Die Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit wird von den meisten Menschen unterschätzt. Viele sind erstens nicht richtig informiert welche Kosten auf sie zukommen und zweitens, was es in der Realität bedeutet jemanden zu Hause zu pflegen.


Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Überblick

Nehmen die Pflegebedürftigen die Pflegeleistungen im ambulanten Bereich - also zu Hause - in Anspruch, erhalten sie Pflegegeld in Höhe von 120 Euro in Pflegestufe 0 (nur bei Demenz), in Höhe von 235 Euro (bei Demenz 305 Euro) in der Pflegestufe I, 440 Euro (bei Demenz 525 Euro) in der Pflegestufe II oder 700 EUR in der Pflegestufe III.

Die Hilfeleistungen können auch von professionellen Pflegediensten (z.B. Sozialstationen) ausgeführt werden. Dafür stehen in der Pflegestufe 0 (nur bei Demenz) 225 Euro, in der Pflegestufe I 450 Euro (bei Demenz 665 Euro), in der Pflegestufe II 1.100 Euro (bei Demenz 1.250 Euro) und in der Pflegestufe III 1.550 Euro zur Verfügung. Besonders schwer pflegebedürftige Menschen (sogenannte Härtefälle) können bis zu 1.918 Euro monatlich erhalten.

Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen. In der vollstationären Pflege werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegestufe I 1.023 Euro, in Pflegestufe II 1.279 Euro, in Pflegestufe III 1.550 Euro und in Härtefällen 1.918 Euro gezahlt. Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner aus eigenen Mitteln finanzieren.


Wie groß ist meine Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit?

Sie sind der Meinung sind, dass Sie mit der gesetzlichen Pflegeversicherung bereits bestens abgesichert sind? Dann überprüfen Sie bitte Ihren Standpunkt unbedingt mit dem Pflegenavigator der AOK. Wählen Sie ein geeignetes Pflegeheim in Ihrer Nähe aus, und Sie bekommen angezeigt, wieviel Eigenanteil Sie zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung noch privat aufwenden müssen: www.aok-pflegeheimnavigator.de


Pflegebedürftigkeit absichern

  • Pflegerente (Zahlung einer lebenslangen garantierten Rente plus Überschüsse)
  • Pflegetagegeld (Zahlung eines festen Pflegetagessatzes für die entsprechende Pflegestufe 0+I+II oder III)


Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen

Bei der Pflegetagegeldversicherung gibt es aktuell nur einen Anbieter der auf Gesundheitsfragen verzichtet und mit einer 3-jährigen Wartezeit arbeitet. Eine Handvoll Versicherer stellen vereinfachte Gesundheitsfragen.

Bei der Pflegerentenversicherung gibt es derzeit nur einen Anbieter, der auf Gesundheitsfragen verzichtet, dafür aber eine 10-Jährige Wartezeit eingebaut hat.
Eine Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen ist der neue Pflege Bahr. Die Förderquote ist bei jungen Menschen noch sehr hoch, nimmt aber bei Personen über 40 Jahre bereits sehr stark ab. Daher sollte man sich – sofern möglich - immer um Alternativen bemühen, damit man im Pflegefall umfassend abgesichert ist.


Pflege Bahr - Die staatlich geförderte Pflegeversicherung

Seit dem 01.01.2013 wird der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung mit einer jährlichen Zulage in Höhe von 60 Euro gefördert.

Die Zulage kann nur dann beantragt werden, wenn ein Pflege-Bahr Vertrag abgeschlossen wird. Der Vertrag muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Pflegegeld für alle Pflegestufen (Pflegestufe I bis III)
  • Leistungen auch für Pflegestufe 0

(Wenn ein erhöhter Betreuungsaufwand aufgrund eingeschränkter Alltagskompetenz vorliegt, jedoch noch keine Einstufung in Pflegestufe I erfolgt – siehe Regelung in §45a des SGB XI)

  • Mindestens 600 Euro Monatspflegegeld in Pflegestufe III
  • Es darf keine Gesundheitsprüfung erfolgen
  • Es dürfen keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden.
  • Ein in der Vergangenheit abgeschlossener Pflegetagegeldtarif ist nicht förderberechtigt nach der neuen Pflege Bahr Förderung


Wer kann die neue staatliche Pflege Bahr Förderung beantragen?

Es sind alle Personen zulagenberechtigt, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Versicherungsnehmer ist in der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung (gesetzliche Pflegeversicherung) versichert.
  • Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darf der Versicherungsnehmer keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen oder in der Vergangenheit bezogen haben.
  • Bei Vertragsabschluss muss der Versicherungsnehmer das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Der monatliche Eigenbeitrag muss nach Abzug der Zulage (5 Euro pro Monat) mindestens 10 Euro betragen.

Achtung: Die staatliche Zulage wird nur für einen Pflege Bahr Vertrag gewährt. Bei einem Vertragsabschluss darf nicht schon ein geförderter Pflege Bahr Vertrag auf den Versicherungsnehmer bestehen.


Wie wird die staatliche Pflege Bahr Zulage in Höhe von 60 Euro beantragt?

Die staatliche Zulage wird direkt vom Versicherer bei der zuständigen zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Bis zur Zahlung der Zulage stundet das Versicherungsunternehmen den monatlichen Zahlbeitrag in Höhe von fünf Euro.

Zur Beantragung der Zulage wird die Rentenversicherungsnummer des Versicherungsnehmers benötigt. Falls noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, beantragt der Versicherer bei der zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung eine Zulagennummer für ihren Kunden.

Rufen Sie uns an

02365 / 202890

Wir sind für Sie da von Montags bis Freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr

ANGEBOTE

Pflegetagegeld ohne Gesundheitsfragen

Kein Leistungsanspruch besteht, wenn folgende Krankheiten vor bzw. bei Antragstellung diagnostiziert wurden:

  • Alzheimer
  • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
  • Apallisches Syndrom (Wachkoma)
  • Arteriosklerose
  • Bösartige Neubildungen (bösartige Tumore) sofern die Erstdiagnosestellung oder die erneute Diagnosestellung (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung erfolgte – wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
  • Chorea Huntington
  • Demenz (vaskuläre Demenz)
  • Hirntumor
  • HIV-Infektion
  • Insulinpflichtiger Diabetes Mellitus
  • Kreutzfeld-Jacob
  • Leberzirrhose
  • Multiple Sklerose
  • Niereninsuffizienz
  • Osteoporose
  • Parkinson-Krankheit
  • Schlaganfall
  • Es darf keine Pflegebedürftigkeit bei der zu versichernden Person vorliegen
  • Maximal versicherbare Pflegetagegeldsätze
    • Pflegestufe 1 maximal 20 Euro
    • Pflegestufe 2 maximal 40 Euro
    • Pflegestufe 3 maximal 80 Euro
    • Demenz optional versicherbar
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB)
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegestufe 1 (optional ab Pflegestufe 0)
  • Wechselmöglichkeit bei Gesetzesänderung: "Verändert sich die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit, hat der Versicherungsnehmer für sich und die mitversicherten Personen das Recht, ein Angebot auf Umstellung in einen neuen Pflegetagegeldtarif zu verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherer einen entsprechenden neuen Tarif anbietet und das Pflegetagegeld im neuen Tarif die Höhe des bisher versicherten Pflegetagegeldes nicht übersteigt. Der Wechsel in einen neuen Tarif wird keine erneute Gesundheitsprüfung voraussetzen."
  • Leistung auch bei Pflege in der europäischen Union, des EWR und der Schweiz
  • Höchsteintrittsalter beträgt 70 Jahre
  • Bei Eintrittsalter über 70 Jahre ist nur noch 50 Euro Pflegetagegeld in der Pflegestufe III versicherbar
  • Alterungsrückstellungen werden gebildet
  • Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre
  • Die Wartezeit beträgt drei Jahre entfällt aber bei einem unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.

Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsfragen:

Kein Leistungsanspruch besteht, wenn folgende Krankheiten vor bzw. bei Antragstellung diagnostiziert wurden:
„Benötigen Sie Hilfe oder Unterstützung bei den wichtigsten Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. dem Essen, der Körperpflege, dem An- und Auskleiden, dem Toilettengang und der Fortbewegung inner- oder außerhalb des Hauses) oder wurde eine der folgenden Krankheiten bei Ihnen ärztlich festgestellt:

  • Demenz
  • HIV-Infektion
  • Morbus Alzheimer
  • Morbus Parkinson
  • Multiple Sklerose
  • Rheuma
  • Schlaganfall

Beziehen bzw. bezogen Sie eine Rente aus gesundheitlichen Gründen (Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Unfallfolgen oder Pflegebedürftigkeit), besteht ein Grad der Behinderung (GdB/GdS) oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder wurden diesbezüglich Anträge gestellt bzw. abgelehnt?“

  • Eintrittsalter 40-70 Jahre
  • Versicherungsdauer lebenslang
  • Mindestrente 250Euro Pflegerente pro Monat in Pflegestufe 3
  • Höchstrente 3500 Euro pro Monat in Pflegestufe 3
  • Komfort-Schutz:
    • Pflegestufe I: 25 % der vereinbarten Pflegerente
    • Pflegestufe II: 50 % der vereinbarten Pflegerente
    • Pflegestufe III: 100 % der vereinbarten Pflegerente
  • Premium-Schutz:
    • Pflegestufe I: 50 % der vereinbarten Pflegerente
    • Pflegestufe II: 75 % der vereinbarten Pflegerente
    • Pflegestufe III: 100 % der vereinbarten Pflegerente
  • Todesfallleistung vor Beginn der Schutzphase:
    • mind. 90 % der bis zum Todeszeitpunkt gezahlten Beiträge sowie die dem Vertrag zugeteilten Überschussanteile
  • Todesfallleistung während der Schutzphase und vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit:
    • mind. 90 % der bis zum Todeszeitpunkt gezahlten Beiträge und der dem Vertrag zugeteilten Überschussanteile
  • Todesfallleistung während der Schutzphase bei Bestehen von Pflegebedürftigkeit (optionale Zusatzleistung):
    • mind. 90 % der bis zum Todeszeitpunkt gezahlten Beiträge und der dem Vertrag zugeteilten Überschussanteile abzüglich der bereits gezahlten tariflichen Pflegerenten sowie abzüglich der gegebenenfalls mitversicherten Einmalleistung
  • Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Pflegebedürftigkeit nach den Definitionen der §§ 14 und 15 des SGB XI mit Stand vom 01.01.2010
    • Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebedarfs bei den Aktivitäten des täglichen Lebens oder
    • Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Einschränkung der Alltagskompetenz infolge einer Demenz
    • Nach Prüfung aller Arten von Pflegebedürftigkeit wird bei der Festlegung unserer Leistungen die höchste festgestellte Pflegestufe zugrunde gelegt
  • Pflegestufen
    • Pflegestufe I:
      • Pflegestufe I nach SGB XI
      • 3 Pflegepunkte
    • Pflegestufe II:
      • Pflegestufe II nach SGB XI
      • 4 Pflegepunkte
      • Demenz mit Schweregrad 5
    • Pflegestufe III:
      • Pflegestufe III nach SGB XI
      • 5 Pflegepunkte
      • Demenz mit Schweregrad 7
  • Anpassungsoptionen
    • Es besteht das Recht, den Versicherungsumfang der bestehenden Pflegerentenversicherung ohne erneute medizinische Risikoprüfung anzupassen bei
      • einem Absenken der nicht garantierten Bonusrente aus dem mechanischen Bonus,
      • Änderung der Pflegestufen nach dem SGB XI.
  • Zahlweise der Pflegerente ist monatlich (vorschüssig)
Die Wartezeit beträgt 10 Jahre

Pflegetagegeldversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Die vereinfachten Gesundheitsfragen lauten:

  • „Ist der Body-Mass Index (BMI) größer als 36? Dieser berechnet sich wie folgt: Teilen Sie das Körpergewicht in Kilogramm durch die Körpergröße in Meter. Das Ergebnis nochmals durch die Körpergröße in Meter teilen – jetzt haben Sie den Body-Mass Index. Beispiel: Körpergröße von 1,80 Meter und Gewicht von 85 Kilogramm. Daraus berechnet sich der BMI mit 85 : 1,8 = 47,22 : 1,8 = 26,2 (BMI)

Bitte geben Sie zusätzlich noch Körpergröße und Gewicht an:

  • Wurde bereits ein Antrag auf eine private Pflegeversicherung abgelehnt?
  • Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine Pflegebedürftigkeit, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder eine anerkannte Schwerbehinderung von mindestens 50% oder wurden jemals Anträge auf Leistungen wegen dieser Fälle gestellt?
  • Fanden in den letzten 10 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen statt wegen einer oder mehrerer der folgenden Erkrankungen (durch einen Arzt festgestellt)?
    Schlaganfall, Herzinfarkt, koronare Herzerkrankung, Herzinsuffizienz, Durchblutungsstörung, des Gehirns, Erkrankung des Gehirns, Blutgerinnungsstörung, arterielle Verschlusserkrankung, Diabetes Mellitus, Epilepsie, Demenz, Alzheimer, Parkinson, Morbus, Huntington, Neurose, Psychose, schwere Depression, Essstörungen, Schizophrenie, Suchterkrankung, bösartiger Tumor, Leukämie, HIV Infektion, Mukoviszidose, Multiple Sklerose, Rheuma, Polyarthritis, Polyneuropathie, Morbus Bechterew, Arthrose mit Funktionsbeeinträchtigungen, Osteoporose, Schlafapnoe, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, chronische Pankreatitis, chronische Nierenerkrankung, Nierenversagen, chronische Lebererkrankung, chronische Lungenerkrankung, chronische Muskelerkrankung?“
  • Leistungsübersicht
    • Pflegestufe 0: 30 % des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes
    • Pflegestufe I: 40 % des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes
    • Pflegestufe II: 70 % des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes
    • Pflegestufe III: 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes
    • Bei Stationär gibt es immer 100% des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes
  • Beitragsfreistellung ab Pflegestufe 0
  • Einmalzahlung bei erstmaligem Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe 1 in Höhe des 30fachem Tagegeldsatzes
  • Jährliche Dynamik von 4% ohne erneute Gesundheitsprüfung auch im Leistungsfall
  • Nachversicherungsoption bei Tod und Pflegebedürftigkeit des Partners ( Einmalige Erhöhung um 20% möglich bis zum 65 Lebensjahr)
  • Bei stationärer Behandlung im Krankenhaus wird geleistet
  • Bei suchtbedingter Pflegebedürftigkeit wird geleistet
  • Wechseloption in neuen Tarif aufgrund einer Pflegereform sofern noch keine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist
  • Kein Höchsteintrittsalter
  • Alterungsrückstellungen werden gebildet
  • Geltungsbereich ist weltweit
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre
  • Keine Wartezeiten

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